Einspurige Fahrbahnen
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Sollte Ihnen ein oder mehrere Einsatzfahrzeuge auf einer einspurigen Fahrbahn begegnen, fahren Sie und die restlichen Fahrzeuge auf Ihrer Seite jeweils rechts an den Fahrbahnrand. Außerdem verringern Sie ihr Tempo oder halten ggf. an um dem Einsatzfahrzeug ein Überholen zu ermöglichen |
Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen
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Sollte Ihnen ein oder mehrere Einsatzfahrzeuge auf einer einspurigen Fahrbahn begegnen, fahren Sie und die restlichen Fahrzeuge auf Ihrer Seite jeweils rechts an den Fahrbahnrand. |
Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe
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Sollte Ihnen ein oder mehrere Einsatzfahrzeuge auf einer einspurigen Fahrbahn begegnen, fahren Sie und die restlichen Fahrzeuge auf Ihrer Seite jeweils rechts an den Fahrbahnrand. |
Rote Ampel
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Sollten Sie an einer roten Ampel stehen, so versuchen Sie nach rechts vorne auszuweichen, ggf. können Sie auch die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr ermöglicht. Bereits diese wenigen Meter an Raum, gestatten den anderen Fahrzeugen ein Rangieren und somit die Schaffung von Raum für die Einsatzfahrzeuge. |
Fußgänger und Radfahrer
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Auch Radfahrer und Fußgänger müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und auf eigene Rechte verzichten. |
Orientieren Sie sich!
Sobald Sie das Martinshorn hören bewahren Sie zunächst Ruhe.
Dann stellen Sie sich folgende Fragen:
Woher kommt das Signal?
In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
Wie viele Fahrzeuge sind es?
Rechtliche Grundlage
Paragraph 38 StVO regelt das so genannte Wegerecht, welches von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen in Anspruch genommen wird, wenn höchste Eile geboten ist.
Sobald Blaulicht und Martinshorn gemeinsam eingesetzt werden, haben Einsatzfahrzeuge das Wegerecht.
Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben freie Bahn zu schaffen.